Wochenbettbetreuung

In den ersten zwölf Wochen nach der Geburt hat jede Frau Anspruch auf Hebammenbetreuung. Diese wird von den Krankenkassen bezahlt. Da die Verweildauer in den Kliniken nur 2 - 4 Tage beträgt, ist die Beratung und Betreuung durch die Hebamme sehr wichtig. Nach ambulanter oder außerklinischer Geburt ist die Betreuung unabdingbar. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um eine Hebamme, die Sie im Wochenbett betreut, möglichst bis zur 14. Schwangerschaftswoche. Die Anfragen für die Wochenbettbetreuung tätigen Sie bitte direkt bei den Hebammen. Achten Sie bitte darauf, dass die Hebamme in Ihrem Einzugsgebiet wohnt. Bitte keine Anfragen über das Geburtshaus.

Falls Sie von einer Hebamme des Geburtshauses begleitet werden möchten, finden Sie uns unter Kontakt/Hebammen. Ansonsten bietet sich die Suche unter www.hebammen-hessen.de an. Auch können Sie unter www.hebliste.de/RTK freie Hebammen finden.

Der Schwerpunkt der Betreuung liegt hier auf der Unterstützung der Eltern-Kind-Bindung. Die Hebamme beobachtet im normalen Wochenbettverlauf, die Abheilung des Nabels, das Gedeihen des Neugeborenen, Beurteilung der Neugeborenengelbsucht und des Trinkverhaltens und unterstützt die Familie beim Handling im normalen Alltag. Bei der Mutter stehen die Rückbildung der Gebärmutter, Wundheilung der Naht, Beurteilung der Brust und Mobilisation durch erste Rückbildungsübungen im Vordergrund. Auch bei Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Familien, die ihr Kind verloren haben, steht diese Betreuung zu. Wir geben ebenfalls Hilfe bei Milchstau, Wundheilungsstörungen, Beikosteinführung bis zur Beendigung der Stillzeit.