Wie lange im Voraus muss ich mich für die Geburt anmelden?
Vor der eigentlichen Anmeldung zur Geburt empfehlen wir den Besuch unseres
Informationsabends. Ein guter Zeitpunkt hierfür ist ab der 8. Schwangerschaftswoche. An diesem Abend erhalten Sie erste Informationen über unser Haus, das Angebot, den Ablauf der Anmeldung und der weiteren Zusammenarbeit.
Welche Hebamme wird mich bei der Geburt begleiten?
Sie lernen vor der Geburt alle Hebammen des geburtshilflichen Teams kennen. Ab ca. 3 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin wird Ihnen ein Rufbereitschaftsplan ausgehändigt, auf dem Sie erkennen können, wann welche Hebammen für Sie da sind.
Was passiert, wenn es bei der Geburt doch Komplikationen gibt?
Durch die enge Zusammenarbeit und die 1:1-Betreuung lassen sich viele Veränderungen während der Geburt frühzeitig erkennen und in Ruhe beheben. Sollte es dennoch einmal schwieriger werden, arbeiten unsere Hebammen nach einem gut bewährten Notfallsystem. Im Anmeldeprozess gibt es einen Gesprächstermin, bei dem detailliert und ausführlich über diese Thematik gesprochen wird.
Wie lange kann ich nach der Geburt im Geburtshaus bleiben?
Im Geburtshaus Idstein gibt es lediglich die Möglichkeit einer ambulanten Geburt. Das heißt, dass die junge Familie ungefähr 4 Stunden nach der Geburt nach Hause geht und dort von ihrer Wochenbetthebamme weiter betreut wird. Es ist eine Voraussetzung für die Geburt in unserem Haus, dass die Familie eine Wochenbetthebamme hat.
Welche Hebamme begleitet mich im Wochenbett?
Wir freuen uns immer, wenn eine Hebamme aus dem Geburtshausteam die Familie in der ersten Zeit begleiten kann. Leider ist das aufgrund des großen Einzugsgebietes nicht immer möglich. Deshalb bitten wir Sie, sich unabhängig von der Geburt um eine Begleitung im Wochenbett zu kümmern. Nur mit der festen Zusage einer Wochenbetthebamme ist die Geburt im Geburtshaus möglich.
Wann sollte ich mich um eine Wochenbetthebamme kümmern?
Ab der 8. Schwangerschaftswoche sollte die Schwangere den Erstkontakt zu einer Hebamme suchen. Auch in der Schwangerschaft kann die Hebamme schon beratend zur Seite stehen. Suchen Sie sich eine Hebamme, die in Ihrer Nähe wohnt, und nehmen Sie direkt telefonischen Kontakt zu ihr auf. Die Kontaktdaten aller Geburtshaus-Hebammen finden Sie unter
Kontakt.
Muss ich die Rufbereitschaftspauschale selbst zahlen?
Die verschiedenen Krankenkassen leisten unterschiedlich hohe Zuschüsse zur Rufbereitschaftspauschale. Die Unterschiede und welche Krankenkasse Sie mit welchem Beitrag unterstützt, wird auf dieser Seite übersichtlich dargestellt:
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/geburt-kinder/hebammenrufbereitschaft/