Allgemeine Geschäftsbedingungen Geburtshaus Idstein e.V.

GEBURTSHAUS IDSTEIN E.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse Stand: Juni 2026

Geburtshaus Idstein e.V.

Weiherwiese 38  |  65510 Idstein

Tel.: 06126 225774  |  E-Mail: info@geburtshaus-idstein.de

www.geburtshaus-idstein.de

Diese AGB gelten für alle Kurse (Vorträge ausgenommen), die über die Homepage des Geburtshaus Idstein e.V. beworben und gebucht werden.

Diese AGB ersetzen alle früheren Versionen. Für laufende Buchungen gelten die AGB zum Zeitpunkt der Anmeldung.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

INHALT

§ 1

Geltungsbereich und Vertragsschluss

§ 2

Kursanmeldung und Vertragsbestätigung

§ 3

Kursgebühren – Privat Versicherte und Selbstzahlerinnen

§ 4

Wahlleistungsvereinbarung (Partnergebühren und Mehrleistungen)

§ 5

Zahlungsbedingungen

§ 6

Stornierung durch die Teilnehmerin

§ 7

Absage oder Verschiebung durch das Geburtshaus

§ 8

Versäumt eine Teilnehmerin Kursstunden

§ 9

Haftung

§ 10

Hausordnung und Kursverhalten

§ 11

Datenschutz

§ 13

Gerichtsstand und Sonstiges

  • 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurse des Geburtshaus Idstein e.V. (nachfolgend: Geburtshaus), die über die Website www.geburtshaus-idstein.de angeboten und gebucht werden. Augenommen sind Vorträge und Einzelveranstaltungen ohne Anmeldepflicht, sofern nichts anderes angegeben ist.

(2) Vertragspartnerin ist der Geburtshaus Idstein e.V. Die Kursleiterin ist freiberufliche Hebamme, die ihre Leistungen im Rahmen des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Hebammenhilfevertrag) erbringt. Die AGB des Geburtshauses und der individülle Behandlungsvertrag mit der Hebamme bilden gemeinsam die vertragliche Grundlage.

(3) Mit dem Absenden der Online-Anmeldung gibt die Teilnehmerin ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kursvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande mit dem Eingang der Anmeldebestätigung per E-Mail durch das Geburtshaus.

Wichtig: Die Buchung eines Kurses schließt keine Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsbegleitung oder Wochenbettbetreuung durch die Kursleiterin ein. Für diese Leistungen sind gesonderte Behandlungsverträge mit der jeweiligen Hebamme erforderlich.

  • 2 Kursanmeldung und Vertragsbestätigung

(1) Die Anmeldung ist ausschließlich über das Online-Buchungssystem auf unserer Website möglich. Telefonische oder mündliche Anmeldungen sind nicht möglich.

(2) Nach Eingang der Anmeldung erhält die Teilnehmerin eine automatische Bestätigung per E-Mail. Diese enthält alle wesentlichen Informationen zum gebuchten Kurs (Termine, Ort, Kursleiterin, Gebühreninformationen). Die Bestätigung gilt als Vertragsschluss. Bei Kursen, für die eine Wahlleistungsvereinbarung abzuschließen ist, kommt der Vertrag erst mit dem Eingang der unterzeichneten Wahlleistungsvereinbarung UND dem vollständigen Zahlungseingang zustande.

(3) Diese Dokumente sind vor Kursbeginn zu unterzeichnen und zuzusenden. Ohne unterschriebenen Behandlungsvertrag kann keine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

  • 3 Kursgebühren – Privat Versicherte und Selbstzahlerinnen

(1) Privat Versicherte und Selbstzahlerinnen erhalten nach Kursabschluss eine Rechnung über alle absolvierten Kursstunden gemäß der jeweils gültigen Vergütungsregelung des Hebammenhilfevertrages (§ 134a SGB V). Die Rechnung wird durch das beauftragte Abrechnungszentrum des Geburtshauses zugestellt.

(2) Die Rechnung wird nach dem vollständigen Abschluss des Kurses ausgestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

(3) Privatversicherte können die Rechnung zur Erstattung bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, ist von der jeweiligen privaten Krankenversicherung abhängig. Das Geburtshaus kann hierüber keine Auskunft geben.

(4) Versäumt eine privat versicherte Teilnehmerin Kursstunden, bleibt die Gebühr für den gesamten gebuchten Kurs bestehen. Die Hebamme behalt ihren Vergütungsanspruch auch bei nicht wahrgenommenen Stunden.

  • 4 Wahlleistungsvereinbarung (Partnergebühren, Mehrleistungen und nicht-GKV-Kurse)

(1) Leistungen, die nicht vom Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind, können als Wahlleistung gesondert vereinbart werden. Dies gilt sowohl für Ergänzungen zu GKV-Kursen als auch für Kursangebote, die generell nicht im Hebammenhilfevertrag (§ 134a SGB V) geregelt sind. Voraussetzung ist, dass diese Vereinbarung schriftlich und vor der Leistungserbringung getroffen wird (gemäß § 6 Abs. 1 Hebammenhilfevertrag ab 01.11.2025).

(2) Folgende Leistungen können als Wahlleistung vereinbart werden:

Leistung

Wer zahlt

Hinweis

Partnerteilnahme im Geburtsvorbereitungskurs

Teilnehmerin/Partner (Selbstzahler)

Betrag laut Kursbeschreibung

Weiterer Kurs desselben Typs (2. Geburtsvorb. oder 2. Rückbildung)

Teilnehmerin (Selbstzahlerin)

GKV-Anspruch bereits genutzt

Kurs außerhalb der 9-Monats-Frist (Rückbildung)

Teilnehmerin (Selbstzahlerin)

GKV-Frist abgelaufen

Kurse außerhalb des Hebammenhilfevertrags (z.B. Babymassage, Milky Way – Stillbegleitung, Elternberatungskurse, Geschwisterkurs, Trageworkshop und weitere Spezialkurse des Geburtshauses)

Teilnehmerin/Teilnehmer (Selbstzahler)

Keine GKV-Erstattung möglich; Preis laut jeweiliger Kursbeschreibung

(3) Die Wahlleistungsvereinbarung wird im Rahmen der Kursanmeldung als gesondertes Dokument zur Unterschrift vorgelegt. Sie enthält Angabe der konkreten Leistung, den vereinbarten Preis sowie den ausdrucklichen Hinweis, dass diese Kosten nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden können und dürfen.

Wichtig für GKV-Versicherte: Die Kosten für Partnergebühren und alle Wahlleistungen nach diesem Paragraphen werden NICHT von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und dürfen dort auch nicht zur Erstattung eingereicht werden. Die Vereinbarung dieser Leistungen erfolgt ausschließlich auf privater Basis.

  • 5 Zahlungsbedingungen

(1) Selbstzahlerleistungen und Wahlleistungen (Partnergebühren, nicht-GKV-Kurse etc.) sind innerhalb von 14 Tagen nach Kursanmeldung zu bezahlen.

(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto. Barzahlung ist nicht möglich.

(3) Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, wird der Kursplatz automatisch freigegeben. Die Teilnehmerin wird vorab per E-Mail informiert.

(4) Im Verzugsfall werden Mahngebühren in gesetzlicher Höhe (§§ 286, 288 BGB) berechnet.

  • 6 Stornierung durch die Teilnehmerin

(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens vier Wochen vor dem ersten Kurstag möglich. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen, eine E-Mail genügt.

(2) Wichtige Gründe, die eine kostenfreie Stornierung auch nach Ablauf der Frist ermöglichen:

  • Krankenhausaufenthält der Teilnehmerin oder des Kindes (Nachweis erforderlich),
  • Frühgeburt oder vorzeitige Entbindung,
  • Fehlgeburt oder Totgeburt,
  • schwerwiegende, unvorhergesehene medizinische Notfallsituation, die eine Teilnahme dauerhaft oder für die gesamte restliche Kursdauer unmöglich macht (ärztliches Attest erforderlich).

Der Nachweis ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Ereignis per E-Mail einzureichen.

  • 7 Absage oder Verschiebung durch das Geburtshaus

(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalt sich das Geburtshaus das Recht vor, einen Kurs spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn abzusagen oder zu verschieben. Die Teilnehmerin wird hierüber umgehend per E-Mail informiert.

(2) Im Falle einer Kursabsage durch das Geburtshaus:

  • Bereits bezahlte Kursgebühren werden vollständig erstattet.
  • Für GKV-Versicherte entsteht kein Nachteil; es werden keine Leistungen abgerechnet.
  • Das Geburtshaus bemüht sich, einen Alternativtermin oder Platz in einem anderen Kurs anzubieten. Die Annahme dieses Angebots ist freiwillig.

(3) Bei einer Kursverschiebung (Terminänderung) hat die Teilnehmerin das Recht, innerhalb von fünf Werktagen nach Mitteilung kostenlos vom Kurs zurückzutreten.

(4) Fällt eine einzelne Kursstunde durch die Kursleiterin aus (z.B. durch Krankheit), bemüht sich die Kursleiterin um zeitnahe Ersatztermine. Ist ein Ersatztermin nicht zumutbar annehmbar, kann die Teilnehmerin anteilig eine Kostenerstattung verlangen.

(5) Das Geburtshaus haftet nicht für Schäden, die durch unvermeidbare Umstände (Naturkatastrophen, Pandemieauflage, staatliche Anordnungen etc.) entstehen, die die Kursdurchführung verhindern.

  • 8 Versäumt eine Teilnehmerin Kursstunden

8.1 Gesetzlich Versicherte (GKV)

(1) Die Hebamme rechnet ausschließlich die tatsächlich stattgefundenen Kursstunden mit der Krankenkasse ab. Für versäumte Stunden wird keine GKV-Abrechnung vorgenommen.

(2) Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden, auch nicht in einem anderen Kurs. Ausnahme: Soweit die Hebamme Video-Selbstlerneinheiten bereitstellt (gemäß Anlage 1.2 Hebammenhilfevertrag), kann die Teilnehmerin versäumt Stunden auf diesem Wege teilweise nacharbeiten. Dies ändert nichts an der Abrechnung.

(3) Das Geburtshaus erhebt für versäumte Kursstunden von GKV-Versicherten keine gesonderten Gebühren im Rahmen der GKV-Pflichtleistung. Hintergrund: Eine Inrechnungstellung dieser Ausfälle an die Versicherte wäre nicht mit dem Hebammenhilfevertrag vereinbar.

(4) Abweichend davon können auf Basis einer schriftlichen Wahlleistungsvereinbarung (§ 4) individuell ergänzende Leistungen vereinbart werden, die über den GKV-Leistungsumfang hinausgehen. Für diese gelten die im jeweiligen Wahlleistungsvertrag vereinbarten Konditionen.

8.2 Privat Versicherte und Selbstzahlerinnen

Privat versicherte Teilnehmerinnen und Selbstzahlerinnen schulden die Gebühr für den gesamten gebuchten Kurs unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme. Die Hebamme behalt den vollen Vergütungsanspruch auch bei versäumten Stunden. Dies gilt unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme, mit Ausnahme der in § 6 Abs. 3 genannten wichtigen Gründe.

  • 9 Haftung

(1) Das Geburtshaus Idstein e.V. und die eingesetzten Hebammen haften unbeschränkt für:

  • Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden,
  • Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften das Geburtshaus und die Hebammen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachtem Eigentum der Teilnehmerinnen (Wertgegenstande, Kleidung, Fahrzeuge etc.) übernimmt das Geburtshaus keine Haftung, sofern kein Verschulden des Geburtshauses vorliegt. Wertgegenstande sollten nicht in den Kursraum mitgebracht werden.

(4) Jede Teilnehmerin ist verpflichtet, die Kursleiterin vor Kursbeginn unaufgefordert über relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren, die eine Anpassung der Übungen erforderlich machen. Das Geburtshaus haftet nicht für Schäden, die durch verschwiegene Vorerkrankungen oder das Ignorieren von Anweisungen der Kursleiterin entstehen.

(5) Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  • 10 Hausordnung und Kursverhalten

(1) Alle Teilnehmerinnen werden gebeten, pünktlich zu erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen ist die laufende Kursstunde zu respektieren.

(2) Kinder unter 3 Jahren dürfen in Absprache mit der Kursleiterin mitgebracht werden, wenn sie den Kursablauf nicht wesentlich stören. Für die Aufsicht der Kinder sind die begleitenden Erziehungsberechtigten verantwortlich.

(3) Das Geburtshaus ist ein Ort der Ruhe und des Vertrauns. Bitte respektieren Sie die Bedürfnisse anderer Teilnehmerinnen. Die Kursleiterin ist berechtigt, Teilnehmerinnen bei wiederholtem storendem Verhalten vom weiteren Kurs auszuschliessen; bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.

(4) Fotoaufnahmen und Videoaufzeichnungen im Kursraum sind ohne ausdrückliche Zustimmung aller Anwesenden und der Kursleiterin nicht gestattet.

(5) Im Geburtshaus gilt ein Rauchverbot.

  • 11 Datenschutz

(1) Das Geburtshaus Idstein e.V. verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Sozialgesetzbuch V (SGB V).

(2) Folgende Daten werden erhoben und verarbeitet:

  • Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer (zur Kursverwaltung und Kommunikation),
  • Versicherungsdaten (Krankenkasse, Versichertennummer) für die GKV-Abrechnung,
  • Gesundheitsbezogene Angaben im Rahmen des Behandlungsvertrags (besonders schutzwürdige Daten gemäß Art. 9 DSGVO).

(3) Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

  • 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Vertragserfüllung (Kursdurchführung und Abrechnung),
  • 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Nr. 1b BDSG: Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Hebammenversorgung,
  • 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: Gesetzliche Verpflichtungen (SGB V, Hebammenhilfevertrag).

(4) Datenweitergabe: Für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse werden Ihre Daten an ein beauftragtes Abrechnungszentrum übermittelt. Dieses Abrechnungszentrum ist als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet und darf die Daten ausschließlich für die Abrechnungsaufgabe verwenden. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z.B. im Rahmen von Kassenprüfungen).

(5) Speicherdauer: Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (in der Regel 10 Jahre für steürrelevante Unterlagen gemäß § 257 HGB, § 147 AO).

(6) Ihre Rechte: Sie haben gemäß DSGVO das Recht auf:

  • Auskunft über Ihre gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer Daten nach Wegfall des Zwecks (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

(7) Kontakt Datenschutz: Anfragen richten Sie bitte an: info@geburtshaus-idstein oder schriftlich an die oben genannte Adresse des Geburtshauses.

(8) Beschwerderecht: Sie haben das Recht, sich bei der zust. Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. In Hessen: Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden.

(9) Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf unserer Website unter www.geburtshaus-idstein.de/datenschutz abrufbar.

  • 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Sonstiges

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthält hat, nicht entzogen wird.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Idstein. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand (in der Regel der Wohnsitz des Verbrauchers), soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Das Geburtshaus ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen per E-Mail zu ändern. Widerspricht die Teilnehmerin nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und seine Folgen wird im Ankündigungsschreiben ausdrücklich hingewiesen.

(5) Online-Streitbeilegung: Gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung 524/2013 weisen wir auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der EU-Kommission hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Juni 2026 | Geburtshaus Idstein e.V.